Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung und Preisübersicht über ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören, oder – wie im Fall der Akupunktur – in meiner Praxis nur als Privatleistung angeboten werden können, d.h. die Kosten müssen vom Patient selbst getragen werden. Private Krankenversicherungen erstatten diese jedoch in aller Regel problemlos. Manche Patienten verfügen auch über eine ambulante Zusatzversicherung, die die Kosten ganz oder zumindest teilweise übernimmt.
Die Preise orientieren sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom 1.1.1996.