Niemand denkt gerne an sein Lebensende. Dennoch wünscht sich jeder, würdig und ohne Leiden gehen zu dürfen. In einer Patientenverfügung kann man detailliert und verbindlich Anweisungen geben, wie sich Ärzte, Pflegekräfte und Bezugspersonen verhalten sollen, wenn der Tod unmittelbar und unausweichlich bevorsteht. Oft besteht eine große Unsicherheit, was die medizinische Belange angeht. In einem ausführlichen Beratungsgespräch erkläre ich Ihnen gerne alle Details und beantworte Ihre Fragen. Ich habe entsprechende Dokumentvorlagen vorbereitet, die sich eng an den Vorlagen des Bundesjustizministeriums orientieren.
Die Beratung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversichrung, d.h. die Kosten müssen Sie selbst tragen (siehe Privatleistungen).